![Hopfenanbau im Bayerischen Wald](https://www.bayerischer-wald.de/_Resources/Persistent/434f7e4ffbb4e1395dc251fb02def953fa9a56ed/apostelbr%C3%A4u%20%2833%29.jpg)
Das bayerische Reinheitsgebot
Es stellt die älteste Lebensmittelvorschrift der Welt dar, die noch immer gilt. Zu verdanken haben wir sie dem Bayerischen Herzog Wilhelm IV.
![Bier trinken im Bayerischen Wald: Frisch gezapft - ein Genuß](https://www.bayerischer-wald.de/_Resources/Persistent/c2511d55bccf7412744ff8f49ddce777b433eca2/apostelbr%C3%A4u%20%2837%29-960x640.jpg)
Bier trinken im Bayerischen Wald: Frisch gezapft - ein Genuß © Tourismusverband Ostbayern e.V.,Foto: Thomas Kujat
Was legt das Reinheitsgebot fest
- Bier darf ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser hergestellt werden.
- Dieser Vorschrift verdankt das bayerische Bier die Spitzenstellung unter allen Bieren.
- Aus diesem Grund wurde das Reinheitsgebot auch im übrigen Deutschland eingeführt.
- Heute werden zusätzlich Hefe, die man damals noch nicht kannte, und Weizen (für Weizenbier) verwendet.
23. April - 'Tag des Bieres'
- Seit 1994 wird von den deutschen Bierbrauern der Erlass des bayerischen Reinheitsgebots gefeiert.
- Der Tag des Deutschen Bieres findet jährlich am 23. April statt, dem Jahrestag des Erlasses. An diesem Tag wurde im Jahre 1516 das Reinheitsgebot durch Herzog Wilhelm IV. verkündet.
- Es ist die älteste lebensmittelrechtliche Verordnung der Welt und besagt, dass deutsches Bier nur aus den vier Grundstoffen:
Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden darf. - Einige mittelständische und Familien-Brauereien in Süddeutschland, die sich in der Gütegemeinschaft Traditionsbier zusammengeschlossen haben, brauen seit 2003 jeweils zum Tag des Deutschen Bieres limitierte Spezialbiere unter dem Namen 'Jahrgangsbier 23.04'.