FIS-Regeln für Langläufer in den Loipen

Sicheres und unbeschwertes Langlaufvergnügen hängt auch vom sportlich fairen Miteinander und Umgang mit der Natur im Bayerischen Wald ab. 

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Deshalb hier nochmal die FIS-Regeln für Langläufer in den Loipen:

Rücksichtnahme auf die anderen:
Jeder Langläufer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik:
Markierungen und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. In den Loipen ist in der angegebenen Richtung und Lauftechnik zu laufen.

Wahl der Spur:
Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Technik ist rechts zu laufen.

Überholen:
Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen. Er sollte aber ausweichen, wenn er es gefahrlos kann.

Gegenverkehr:
Bei Begegnung hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Läufer hat Vorrang.

Stockführung:
Beim Überholen, Überholtwerden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper zu führen.

Anpassung der Geschwindigkeit:
Jeder Langläufer muss, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen. Er muss einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer einhalten. Notfalls muss er sich fallen lassen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

Freihalten der Loipen:
Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe. Ein gestürzter Langläufer hat die Loipe möglichst rasch freizumachen.

Hilfeleistung:
Bei Unfällen ist jeder zu Hilfeleistung verpflichtet.

Ausweispflicht:
Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.

Rücksichtnahme auf die Natur: Jeder Langläufer muss sich so verhalten, dass er die Natur nicht schädigt. Dies gilt besonders auf den Loipen im Nationalpark. Bitte haltet die Natur sauber, damit wir euch weiterhin ein Langlauferlebnis in atemberaubender Natur versichern können.